Batteriegesetzhinweise
Hinweis zum Batteriegesetz (BattG)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus sowie der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir als Händler verpflichtet, dich gemäß dem Batteriegesetz (BattG) auf Folgendes hinzuweisen:
1. Rücknahme und Entsorgung
Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Du bist als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien ordnungsgemäß zurückzugeben. Dies kann unentgeltlich an kommunalen Sammelstellen oder bei uns als Händler erfolgen.
2. Bedeutung der Symbole
Auf Batterien und Akkus findest du das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Zusätzlich können unter dem Mülltonnen-Symbol chemische Zeichen stehen:
- Pb: Batterie enthält Blei
- Cd: Batterie enthält Cadmium
- Hg: Batterie enthält Quecksilber
Diese Stoffe können umweltschädlich sein, daher ist eine fachgerechte Entsorgung besonders wichtig.
3. Altbatterien zurückgeben
Du kannst Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an uns zurücksenden. Bitte achte darauf, dass die Batterien vollständig entladen sind oder gegen Kurzschluss gesichert sind.
4. Hinweise für gewerbliche Kunden (B2B)
Für gewerbliche Kunden gilt, dass sie selbst für die ordnungsgemäße Entsorgung von Altbatterien verantwortlich sind. Bitte informiere dich über die geltenden Vorschriften in deinem Land, falls du Batterien oder Akkus weiterverkaufst oder nutzt.
Weitere Informationen zur Batterieentsorgung erhältst du bei den zuständigen kommunalen Entsorgungsstellen oder auf der Webseite der Stiftung EAR: www.stiftung-ear.de.
